Ablässe-Sammlung der katholischen Kirche
| Themen A-Z - Ablass |
Um gewissen Missverständnissen vorzubeugen: Ein Ablass ist nicht die Vergebung der Sünden sondern der Sündenstrafen die uns entweder hier auf Erden oder im Jenseits erwarten. Voraussetzungen für den Ablass sind Beichte, entschlossene Abkehr von jeder Sünde, Kommunionempfang und Gebet in der Meinung des Heiligen Vaters.
Sterbestunde
Papst Pius X., der Heilige, hat durch Dekret vom 9. März 1904 allen Gläubigen einen vollkommenen Ablaß für die Sterbestunde gewährt, wenn sie einmal während ihres Lebens an einem beliebigen Tag nach aufrichtiger Reue, würdiger Beichte und Kommunion mit wahrer Liebe zu Gott folgendes Gebet verrichten: “Herr, mein Gott, schon jetzt nehme ich jede Art des Todes, wie es Dir gefallen wird, mit allen ihren Ängsten, Leiden und Schmerzen von Deiner Hand mit voller Ergebung und Bereitwilligkeit an.”
“Urbi et Orbi”
Vollkommener Ablaß am Ostersonntag: Der Hl. Vater erteilt den Segen “Urbi et Orbi”: “Ein vollkommener Ablaß wird demjenigen Christgläubigen gewährt, der … den vom Papst gespendeten Segen “Urbi et Orbi” … empfängt; dies gilt auch, wenn der Gläubige über Rundfunk oder Fernsehen in frommer Gesinnung an der Segensspendung teilnimmt.” Ein vollkommener Ablaß wird allen und jedem Gläubigen unter den gewohnten Bedingungen (sakramentale Beichte, eucharistische Kommunion und Gebet nach Meinung des Heiligen Vaters, Gesinnung vollkommener innerer Abkehr von jeglicher Sünde) gewährt, sooft sie andächtig und fromm an einem Gottesdienst oder einer Andacht teilnehmen, die zu Ehren des Allerheiligsten Sakramentes gefeiert werden, sei es feierlich ausgesetzt oder im Tabernakel verwahrt.
Kreuzweg
Demjenigen Christgläubigen, der die fromme Übung der Kreuzwegandacht verrichtet, wird ein vollkommener Ablass gewährt. In der Kreuzwegandacht wird der Schmerzen gedacht, die unser Göttlicher Erlöser auf seinem Weg vom Haus des Pilatus, wo Er zum Tode verurteilt wurde, bis zum Kalvarienberg, wo Er zu unserem Heil am Kreuz gestorben ist, erlitten hat. Für die Gewinnung des vollkommenen Ablasses gilt:
- Die Andacht muss an den dafür vorgesehenen Kreuzwegstationen verrichtet werden.
- Zur Errichtung eines Kreuzweges sind 14 Kreuze erforderlich, denen meist Tafeln oder Bilder beigefügt werden, welche die Leidensstationen von Jerusalem darstellen.
- Üblicherweise gehört zum Kreuzweg die Lesung von 14 Schriftstellen, auf welche jeweils Gebete folgen. Zum geistlich fruchtbaren Vollzug der Kreuzwegandacht genügt aber auch die Betrachtung des Leidens und Sterbens des Herrn, OHNE dass jeweils ausdrücklich die einzelnen Stationsgeheimnisse berücksichtigt werden.
- Zur Verrichtung der Kreuzwegandacht gehört das Gehen von der einen zur nächsten Station. Wenn beim gemeinsamen (öffentlichen) Vollzug nicht alle Teilnehmer ohne Schwierigkeiten mitgehen können, genügt es, wenn der Vorbeter sich zu den einzelnen Stationen begibt und die übrigen an ihren Plätzen bleiben.
- Gläubigen, denen der Mitvollzug der Kreuzwegandacht aus einsichtigem Grund nicht möglich ist, können denselben Ablass gewinnen, wenn sie in geistlicher Lesung und Betrachtung des Leidens und Sterbens unseres Herrn Jesus Christus wenigstens eine gewisse Zeit (Viertelstunde) verharren.
- Der Kreuzwegandacht können – im Hinblick auf die Ablassgewährung – auch andere von der kirchlichen Autorität approbierte fromme Übungen entsprechen, die dem Gedächtnis des Leidens und Sterbens unseres Herrn dienen und gleichfalls in 14 Stationen aufgebaut sind.
- Für die Orientalen, die diese Übung der Kreuzwegandacht nicht kennen, können die Patriarchen zur Gewinnung dieses Ablasses eine andere Frömmigkeitsform zum Gedächtnis an das Leiden und Sterben unseres Herrn Jesus Christus bestimmen.
Barmherzigkeitssonntag
Ablaßdekret zum “Sonntag der göttlichen Barmherzigkeit” Von der Apostolischen Pönitentiarie wurde bereits am 29. Juni 2002 ein Dekret erlassen, in dem die Gewinnung des vollkommenen Ablasses am “Sonntag der Barmherzigkeit” genau geregelt wird. Unter anderem heißt es darin: Der vollkommene Ablaß wird unter den gewohnten Bedingungen (Empfang des Bußsakraments, der heiligen Eucharistie und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) dem Gläubigen gewährt, der mit reinem, jeder, auch der läßlichen, Sünde abgewandtem Herzen am zweiten Sonntag der Osterzeit, das heißt dem „der göttlichen Barmherzigkeit“, in einer Kirche oder einem Oratorium an den zu Ehren der göttlichen Barmherzigkeit durchgeführten Andachtsübungen teilnimmt oder wenigstens vor dem Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie – öffentlich ausgesetzt oder im Tabernakel aufbewahrt – das „Vater unser“ und das „Credo“ betet mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des barmherzigen Herrn Jesus (z. B. „Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!“). Ein Teilablaß wird dem Gläubigen gewährt, wenn er mit reuigem Herzen an den barmherzigen Herrn Jesus eine der rechtmäßig genehmigten Anrufungen richtet. – Lesen Sie das Dokument im Wortlaut: Der vollkommene Ablaß wird unter den gewohnten Bedingungen (Empfang des Bußsakraments, der heiligen Eucharistie und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters) dem Gläubigen gewährt, der mit reinem, jeder, auch der läßlichen, Sünde abgewandtem Herzen am zweiten Sonntag der Osterzeit, das heißt dem „der göttlichen Barmherzigkeit“, in einer Kirche oder einem Oratorium an den zu Ehren der göttlichen Barmherzigkeit durchgeführten Andachtsübungen teilnimmt oder wenigstens vor dem Allerheiligsten Sakrament der Eucharistie – öffentlich ausgesetzt oder im Tabernakel aufbewahrt – das „Vater unser“ und das „Credo“ betet mit dem Zusatz einer kurzen Anrufung des barmherzigen Herrn Jesus (z. B. „Barmherziger Jesus, ich vertraue auf dich!“). Ein Teilablaß wird dem Gläubigen gewährt, wenn er mit reuigem Herzen an den barmherzigen Herrn Jesus eine der rechtmäßig genehmigten Anrufungen richtet.
Patriarchal-Basiliken
Ein Vollablass wird dem Gläubigen gewährt, der eine der vier Patriarchal-Basiliken Roms andächtig besucht und dabei das Vaterunser und das Glaubensbekenntnis spricht. Dieser Besuch kann erfolgen:
- am Titularfest dieser Kirche.
- an jedem kirchlichen Feiertag.
- einmal im Jahr an einem beliebigen Tag nach Wahl des Gläubigen.
Karfreitagsliturgie
Dem Gläubigen, der der Liturgie des Karfreitags beiwohnt und während der Verehrung des Kreuzes dieses küsst, wird ein Vollablass gewährt.
Fastenzeit-Freitage
Dem Gläubigen der das Gebet < En ego, o bone et dulcissime Jesu > vor dem Bild des gekreuzigten Heilands nach Empfang der heiligen Kommunion betet, wird an jedem Freitag der Fastenzeit und am Karfreitag ein Vollablass gewährt, an allen anderen Tagen des Jahres ein Teilablass. “O gütiger und milder Jesus, vor Deinem Angesicht werfe ich mich auf die Knie nieder und flehe Dich inständig an: Präge meinem Herzen lebendige Gefühle des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe ein sowie wahre Reue über meine Sünden und den ganz festen Willen, mich zu bessern. Voll Liebe und Schmerz schaue ich auf deine heiligen fünf Wunden und betrachte sie in meinem Geiste. Dabei halte ich mir vor Augen, was im Hinblick auf Dich, o guter Jesus, schon der Prophet David über Dich sagte: “Sie haben Meine Hände und Füße durchbohrt; alle Meine Gebeine haben sie gezählt.”
Erstkommunion
Dem Gläubigen, der zum ersten Mal den Leib und das Blut Christi empfängt (Erstkommunion) wird ein Vollablass gewährt, ebenso denjenigen die an dieser Feier teilnehmen.
Primiz
Dem Priester, der sein erstes Messopfer mit entsprechender Feierlichkeit darbringt (Primiz) wird ein Vollablass gewährt, ebenso den Gläubigen die daran teilnehmen.
Priesterjubiläum
Ein Vollablass wird dem Priester gewährt, der anlässlich des 25. 59. 60. Jahrestages seiner Priesterweihe vor Gott den Vorsatz erneuert, seinen priesterlichen Pflichten getreu nachzukommen. Wenn dieser Priester sein Jubiläum mit einer feierlichen Messe begeht, so können die daran teilnehmenden einen Vollablass gewinnen.
Exerzitien
Ein Vollablass wird dem Gläubigen gewährt, der an wenigstens drei Tagen sich geistlicher Übungen (Exerzitien) unterwirft.
Kongresses
Ein Vollablass wird dem Gläubigen gewährt, der dem Schlussgottesdienst eines Eucharistischen Kongresses beiwohnt.
Bibellesung
Ein Teilablass wird dem Gläubigen gewährt, welcher die heilige Schrift mit der dem Worte Gottes zustehenden Ehrfurcht liest. Es wird ein Vollablass sein, wenn er dazu wenigstens eine halbe Stunde verwendet.
Anbetung
Zu Jesus im hochheiligsten Sakrament: Stoßgebete und Anrufungen
Seele Christi, heilige mich!
Leib Christi, erlöse mich!
Blut Christi, tränke mich!
Wasser der Seite Christi, wasche mich!
Leiden Christi, stärke mich!
Guter Jesus, erhöre mich!
In Deinen Wunden berge mich!
Von Dir laß nimmer scheiden mich!
Vor dem bösen Feinde schütze mich!
In meiner Todesstunde rufe mich
Und heiße zu Dir kommen mich,
Daß ich mit Deinen Heiligen Dich
Dann loben möge ewiglich. Amen.
300 Tage Ablaß. 7 Jahre Ablaß, wenn man die Anrufungen nach der heiligen Kommunion betet. Vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn man es einen ganzen Monat lang jeden Tag andächtig tut. (Ablaßkongr. 9. Januar 1854)
Stossgebete
- Sei gegrüßt, Du Opferlamm des Heils! Für mich und das ganze Menschengeschlecht hast Du Dich am Stamme des Kreuzes dahingegeben.
- Sei gegrüßt, Du Kostbares Blut! Aus den Wunden unseres Herrn Jesus Christus bist Du am Kreuze geflossen und hast die Sünden der ganzen Welt getilgt.
- Herr, denk an Dein Geschöpf; Du hast mich erlöst durch Dein Kostbares Blut. 500 Tage Ablaß für jedes dieser Stoßgebete, auch für jedes einzeln, wenn man es während der heiligen Messe bei der Wandlung betet.
(Ablaßkongr. 30. Juni 1893; Poenit. 25. Februar 1933)
Mein Herr und mein Gott!
Die Gläubigen, die dieses Stoßgebet vertrauensvoll, in Ehrfurcht und Liebe sprechen, wenn bei der heiligen Messe die Hostie erhoben wird oder während sie feierlich ausgesetzt ist, wird ein Ablaß von 7 Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß einmal in der Woche, wenn sie dies jeden Tag tun, dazu beichten, die heilige Kommunion empfangen und nach der Meinung des Heiligen Vaters beten. (Pius X., eigenhändiges Reskript vom 18. Mai 1907, vorgelegt am 12. Juni 1907; Poenit. 21. Juni 1927 und 26. Januar 1937)
Jesus im heiligsten Sakrament,
erbarme Dich unser!
300 Tage Ablaß. (Breve vom 20. Mai 1911)
Gelobt und angebetet
sei ohne End’ Das hohe, heilige Sakrament! 300 Tage Ablaß. Vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn man das Stoßgebet einen ganzen Monat lang jeden Tag andächtig wiederholt. (Hl. Offizium 10. April 1913)
Ich will Dich preisen ohne End’
Lebendiges Brot vom Himmel, Du großes Sakrament.
300 Tage Ablaß. Vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn man das Stoßgebet einen ganzen Monat lang jeden Tag andächtig wiederholt. (Poenit. 4. Juni 1934)
Aus dem Brevier
O Opferlamm, Du bringst uns Heil
Und tust uns auf des Himmelstor.
Der Feinde Macht bedrängt uns stets;
Drum gib uns Kraft und steh uns bei!
Dem einen und Dreieinigen Gott
Sei Ruhm und Ehre allezeit!
Er schenke uns den ewigen Lohn
Dereinst im seligen Vaterland! Amen.
5 Jahre Ablaß. Vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn man die Anrufung in frommer Gesinnung einen ganzen Monat lang jeden Tag wiederholt. (Poenit. 4. Juni 1934)
Aus dem Brevier
Gepriesen sei der da kommt im Namen des Herrn, Hosanna in der Höhe!
Die Gläubigen, die obiges Gebetchen bei der Heiligen Messe nach der Wandlung andächtig sprechen, wird ein Ablaß von 500 Tagen gewährt; ein vollkommener Ablaß unter den gewöhnlichen Bedingungen, wenn sie dies in frommer Gesinnung einen
ganzen Monat lang jeden Tag tun. (Poenit. 22. November 1934)
Verehrung des Allerheiligsten
Sooft die Gläubigen, wo sie gerade sind, beim Glockenzeichen zur Wandlung während der Heiligen Messe irgendein Gebet verrichten, wird ihnen ein Ablaß von 300 Tagen gewährt. (Gregor XIII., Konsit. „Ad excitandum“, 10. April 1580; Poenit. 25. Februar 1933)
Heiliges Grab
Den Gläubigen, die das heiligste Sakrament andächtig besuchen, während es an den zwei Tagen der Karwoche im sog. Heiligen Grab aufbewahrt wird, und zum schuldigen Dank für die Einsetzung der heiligen Eucharistie 5 Vaterunser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater beten, und dann die genannten Gebete noch einmal nach der Meinung des Heiligen Vaters, wird ein Ablaß von 15 Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß einmal am ersten Tag und am zweiten Tag, wenn sie auch beichten und zum Tische des Herrn gehen. (Ablaßkongr. 7. März 1815; Poenit. 20. Mai 1935)
Kniebeuge vor dem Tabernakel
Den Gläubigen, die vor dem im Tabernakel aufbewahrten heiligsten Sakrament zum Zeichen der Anbetung ordnungsgemäß eine Kniebeuge machen und dabei das Gebetchen sprechen:
- Jesus, mein Gott, Du bist hier gegenwärtig im Sakramente Deiner Liebe; ich bete Dich an … oder ähnliches (bspw. Mein Jesus, Barmherzigkeit oder MeinJesus, ich vertraue auf Dich), wird ein Ablaß von 300 Tagen gewährt.
- Wenn sie vor dem ausgesetzten Allerheiligsten mit beiden Knien, wie es sichgebührt, eine Kniebeugung machen und dabei das erwähnte oder ein ähnliches sprechen, wird ihnen ein Ablaß von 500 Tagen gewährt.
- Wenn sie an einer Kirche oder einer Kapelle vorübergehen, in der das heiligste Sakrament aufbewahrt ist, und durch irgendein äußeres Zeichen ihre Ehrerbietung zum Ausdruck bringen, wird ihnen ein Ablaß von 300 Tagen gewährt.
Pius X. eigenhändiges Reskript vom 28. Juni 1908, vorgelegt am 3. Juli 1908; Hl. Offizium 22. März 1917; Poenit. 25. Februar 1933)
Ehrerbietung Hl. Sakrament
Den Gläubigen, die beim Eintritt in eine Kirche zu allererst zum Sakramentsaltar (Tabernakel) hingehen und dort dem Allerheiligsten Sakrament auch nur kurz ihre Anbetung erweisen, wird ein Ablaß von 300 Tagen gewährt.(Poenit. 15. Juni 1923)
Besuch Hl. Sakrament
Den Gläubigen, die in frommer Gesinnung das heiligste Sakrament besuchen und 5 Vaterunser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater beten und dann die genannten Gebete noch einmal nach der Meinung des Heiligen Vaters, wird ein Ablaß von 10 Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß einmal in der Woche, wenn sie die ganze Woche hindurch jeden Tag in Ehrerbietung dies tun, dazu beichten und die heilige Kommunion empfangen. (Breve vom 15. September 1876 und 3. Juni 1932)
Bei Verhinderung
Den Gläubigen, die wegen Krankheit oder aus sonst einem triftigen Grunde nicht zur Kirche gehen können, um Jesus im heiligsten Sakramente zu besuchen, die dafür zu Hause oder da, wo sie eben festgehalten sind, im Glauben an die wirkende Gegenwart Jesu Christi im Sakramente des Altares im Geiste eine solche Besuchung machen und 5 Vaterunser, Gegrüßet seist Du Maria und Ehre sei dem Vater beten und dann die genannten Gebete noch einmal nach der Meinung des Heiligen Vaters, wird ein Ablaß von 5 Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß einmal in der Woche, wenn sie in der gleichen Lage sich befinden und die ganze Woche hindurch jeden Tag auf diese Weise eine Besuchung machen. (Poenit. 12. April 1935)
Prozession
Den Gläubigen, die an einer feierlichen eucharistischen Prozession im Gotteshaus oder in der Öffentlichkeit teilnehmen, wird ein Ablaß von 5 Jahren gewährt; ein vollkommener Ablaß einmal in der Woche, wenn sie beichten, das Himmelsbrot empfangen und nach der Meinung des Heiligen Vaters beten. (Poenit. 25. September 1933 und 10. Juli 1936)
Für arme Seelen
Ablässe die nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden können.
Friedhofbesuch
Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht und wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet, wird ein Ablass gewährt. Dieser Ablass kann nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden. An jedem Tag zwischen dem 1. und 8 November kann ein Vollablass gewonnen werden, an jedem anderen Tag des Jahres ein Teilablass.
Allerseelentage
Ein Vollablass, der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann, wird dem Gläubigen gewährt, der am Allerseelentage (2 November) eine Kirche oder öffentliche Kapelle (eine halböffentliche Kapelle nur deren rechtmäßige Benutzer) besucht. Dieser Ablass kann gewonnen werden entweder an diesem Tage oder an einem vom Ordinarius bestimmten Sonntag vorher oder nachher oder auch am Feste Allerheiligen.
Bei diesem Besuch wird ein Vaterunser und das Glaubensbekenntnis gesprochen. Dem Gläubigen, der einen Friedhof andächtig besucht und mündlich oder innerlich für die Verstorbenen betet, kann täglich den Verstorbenen einen Ablass von 7 Jahren gewinnen. (Pius XI. 31.10.1934)
Das Gebet ” Requiem aternam ” erhält einen Teilablass, der aber nur den Seelen im Fegefeuer zugewendet werden kann. . Herr, gib Ihnen die ewige Ruhe und das ewige Licht leuchte Ihnen. Lass sie ruhen in Frieden. (300 Tage jedesmal Pius X. 13.02.1908)
Milder Herr Jesus,
gib ihnen ( ihm, ihr ) die ewige Ruhe! (300 Tage jedesmal Pius X. 18.03.1900)
Dich also bitten wir,
komme den im Fegfeuer zurückgehaltenen Seelen zu Hilfe, die du mit deinem kostbaren Blute erlöst hast. (300 Tage jedesmal Pius X. 13.9.1908)



